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Courtage

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Courtage bei Vermietungen

Wohnimmobilien

Das seit dem 01.06.2015 in Kraft gesetzte Bestellerprinzip regelt, wer bei der Vermietung von Wohnimmobilien für die Courtage aufkommen muss.

 

Grundsätzlich gilt: Wer uns bestellt, bezahlt uns.

Gewerbeimmobilien

Hier gilt kein Bestellerprinzip. Die Courtage wird in der Regel von dem zukünftigen Mieter komplett übernommen.

 

Höhe der Courtage

  • Wohnung: 2 Nettokaltmieten + MwSt.

  • Gewerbe: 4 Nettokaltmieten + MwSt.

 

Einen Überblick über unsere Leistungen erhalten Sie hier.

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Courtage bei Verkauf

Die Courtage wird nach strategischer Vereinbarung mit dem Verkäufer entweder auf den Käufer und Verkäufer zu gleichen Anteilen aufgeteilt oder zur Gänze von einer Partei übernommen.

Höhe der Courtage

Wir orientieren uns an den Sätzen,  die sich im jeweiligen Bundesland durchgesetzt haben. In Bayern beträgt diese Provision 6% vom Verkaufspreis (exkl. MwSt.). Diese wird in Bayern in der Regel zu gleichen Teilen zwischen Verkäufer und Käufer aufgeteilt.

Einen Überblick über unsere Leistungen erhalten Sie hier.

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Courtage bei Investments

Unsere Programme für Investoren sind sehr vielseitig und eine Zusammenarbeit wird je nach Bedarf des Investors in mehreren Formen stattfinden: Als Dienstleister, Asset Manager oder als enger Investitionspartner.

Höhe der Courtage

Die Courtage wird auf Basis der Bedürfnisse unserer Investoren individuell kalkuliert und setzt sich zusammen aus festen Beträgen von Dienstleistungen oder prozentualen Anteilen an gemeinsamer Investitionen oder Renditesteigerungen.

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